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Coronahilfen der KfW auch für Betriebssanierung 12.07.20

Verantwortlicher Autor: Uwe Hildebrandt Berlin, 12.07.2020, 15:51 Uhr
Kommentar: +++ Special interest +++ Bericht 11940x gelesen
Das liebe Geld - Wer hätte davon nicht gern mehr gehabt ? Jetzt ist es möglich - Dank Corona
Das liebe Geld - Wer hätte davon nicht gern mehr gehabt ? Jetzt ist es möglich - Dank Corona  Bild: Thorben Wengert / www.pixelio.de

Berlin [ENA] Was hat die Bundesregierung in den letzten Monaten nicht an Hilfs- /Konjunktur-/Förder- und sonstigen -geldpaketen aufgelegt, um der Wirtschaft zu helfen. Ob Kredite, Einmalunterstützungen, Steuererleichterungen, immer war die Wirtschaft an vorderster Front.

Denn das Jammern war von Anfang an groß, die Panikmache auch: Nie dagewesene Insolvenzzahl, Pleitewellen drohen, Massenarbeitslosigkeit, irreparabler Schaden an der Wirtschaft, was wurde nicht alles angedichtet, um ja Gelder von der Bundesregierung zu bekommen. Und das half: Großzügige Regeln beim Kurzarbeitergeld, günstige Kredite mit langer Rückzahlmodalität, Einmal- oder Mehrfachzahlungen als Ausgleich ohne Rückzahlung, MwSt – Senkung, Steuersenkungen in der Gastronomie, veränderte Verlustverrechnung und vieles mehr wurde in über 1 Billion Regierungsprogramm incl. aller EU Hilfen der Wirtschaft bis heute zuteil.

Ein Ende ist nicht abzusehen, immer wieder melden sich neue Wirtschaftszweige die man bisher ja so sträflich vernachlässigt hat. Inzwischen haben auch die ersten großen Fussballvereine gemerkt, das hier noch Geld zu holen ist. Aber in all dieser Geldverteilungsmaschinerie war eigentlich immer klar hervorgehoben worden, dies sind alles Hilfen aufgrund Schäden, die durch Corona hervorgehoben worden sind, von Sanierung von Betrieben, Schuldenabbau früherer Schulden, Ausbau von Betriebsstätten und anderes mehr war nicht nur nie die Rede, sondern das Geld sollte ja logischerweise zweckgebunden sein, nämlich im unmittelbaren Zusammenhang mit Corona stehen.

Warum sonst war es Betrieben verboten worden, Dividenden davon zu bezahlen, Gehaltserhöhungen an Vorstände zu bezahlen und ähnliches mehr. Glauben Sie ? Falsch geglaubt, in Wirklichkeit wurde das Geld von Firmen auch eben für solche Dinge ausgegeben, quasi auf Kosten der Steuerzahler den Betrieb auf Vordermann gebracht und Sachleistungen erbracht, die weder erforderlich sind noch mit Corona auch nur das Geringste zu tun haben. Neben den vielen Betrügereien, die inzwischen bekannt geworden sind, wo vermeintliche Firmen, die gar keine sind, Gelder kassiert haben, oder Firmen, die plötzlich viel mehr Mitarbeiter als vor der Krise hatten.

Und dann gibt es eben auch solche, die Betriebsmittel anschaffen, die man sich vorher nicht leisten konnte oder wollte und dafür einfach die Coronagelder benutzt hat. Ich konnte das nicht glauben und habe bei der KfW nachgefragt, ebenso beim Bundesfinanzministerium. Von letzterem steht die Antwort noch aus, die KfW hat zwar geantwortet, aber sich aus einer klaren Antwort herausgewunden. Lesen Sie hier meine Anfrage:

„ Guten Tag, während der Coronazeiten hat ja die Bundesregierung in den ersten 3 Monaten diverse Unterstützungsmaßnahmen für Wirtschaftsunternehmen aufgelegt, unter anderem Kredite, Einmalzahlungen und anderes mehr. Diese Gelder sollten dafür sein, das Unternehmen z. B. die Schließungszeiten überstehen/überstanden haben, Unternehmen weiter existieren können usw. Alle Maßnahmen hatten jedoch einen Grund: Die Entwicklungen aufgrund CORONA abzumildern oder negieren, nicht jedoch es Unternehmen zu ermöglichen, die vorher schon insolvenzgefährdet waren oder schlechte Betriebsergebnisse vor Corona hatten, sich gesund zu stossen auf Kosten von Steuerzahlern.

Noch schlimmer ist es, wenn Unternehmen diese Gelder nutzen, um Anschaffungen vorzunehmen, die sie vorher nicht stemmen konnten, jedoch in keinem Zusammenhang mit Existenz und Bilanz des Unternehmens haben. Meine Fragen: Wie wurden welche Prüfungen von Unternehmen durchgeführt, die Kredite oder Einmalzahlungen bei der KfW beantragt und ausgezahlt bekommen haben ? 2. Wie kann es sein, das ein Großunternehmen nach Zahlung der Gelder für ZIGTAUSENDE von Mitarbeitern zur „Erleichterung von Arbeitsprozessen“ teure Technologie anschafft, die ganz offensichtlich von diesen Coronageldern bezahlt worden sind und in keinerlei Zusammenhang mit notwendigen Maßnahmen im Betrieb zur Abwendung von Coronaeinbußen stehen ? „

Die Antwort der KfW: „ Die KfW bietet im Auftrag der Bundesregierung im Rahmen der KfW-Corona-Hilfe rückzahlbare Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln an. Da es sich bei den KfW-Hilfskrediten mit niedrigen standardisierten Zinsen und hohen staatlichen Risikoübernahmen um staatliche Beihilfen handelt, bedurfte die KfW-Corona-Hilfe einer Sondergenehmigung durch die Europäische Kommission („Temporary Framework“). Diese Sondergenehmigung sieht vor, dass nur solche Unternehmen die KfW-Corona-Hilfe nutzen dürften, die allein aufgrund der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind.

Hierzu müssen die Unternehmen nachweisen, dass sie zum 31.12.2019 noch nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Dies wird idealerweise durch die Bilanz für das Jahr 2019 bestätigt. Soweit diese noch nicht vorliegt, genügen aussagekräftige Dokumente wie z.B. unterjährige Betriebswirtschaftliche Auswertungen. Darüber hinaus gibt es beim KfW-Schnellkredit die Vorgabe, in den letzten drei Geschäftsjahren in Summe oder im Geschäftsjahr 2019 einen Gewinn erwirtschaftet zu haben. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass KfW-Kredite auf dem Weg der Bankdurchleitung vergeben werden. Das bedeutet, dass Unternehmen, die einen KfW-Hilfskredit in Anspruch nehmen möchten, sich an ein Kreditinstitut wenden, das KfW-Kredite anbietet.

In aller Regel die Hausbank. Die Prüfung des Kreditantrags aus der KfW-Coronahilfe obliegt allein der durchleitenden Bank und erfolgt nach banküblichen Kriterien. Die Kredite der KfW-Corona-Hilfe ermöglichen den antragsberechtigen Unternehmen die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Dies kann auch die technische Ausstattung eines Unternehmens betreffen. Da die Prüfung des Kreditantrags und die Kreditentscheidung entsprechend der Programmkriterien im Einzelfall dem durchleitenden Kreditinstitut obliegt, bitten wir, zu einzelnen Krediten das betreffende Unternehmen selbst oder die durchleitende Bank anzusprechen.

Seitens der KfW nehmen wir zu einzelnen Kreditengagements grundsätzlich keine Stellung. Nähere Informationen über die KfW-Coronahilfe finden Sie im Newsroom unserer Website unter https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-2.html Aha, deshalb maulen also so viele Unternehmen. Man kann die Gelder im Prinzip einsetzen, für was man will. Das zuständige „ durchleitende Kreditinstitut „ wird wohl kaum prüfen, für was die Gelder eingesetzt werden im konkreten Fall, sondern natürlich auf Corona setzen.

Abgesehen davon ist eine Erklärung zur Abwendung von Entlassungen und möglicherweise Insolvenz IMMER ein Grund, einen Kredit zu bekommen, wenn nicht besondere Hinderungsgründe vorliegen. Und bei der großzügigen Bürgschaft der Bundesregierung wird die Bank wohl kaum gesteigertes Interesse haben, Kredite nicht zu vergeben. Das Argument, das Unternehmen müsse per Bilanz nachweisen, das es vor Corona nicht schon in Bedrängnis war, wird offensichtlich großzügig ausgelegt, die Bedrängnis legt jeder wohl etwas anders aus. Und welches Unternehmen ist schon wegen Corona NICHT unter Druck geraten ? Schön, das es die Gelddruckmaschine Bundesregierung gibt.

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